Whistleblowing
Alle Pfarr- und Teilgemeinden, Superintendenzen und Werke sind als Körperschaften öffentlichen Rechts nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet, interne Meldekanäle für die anonyme Mitteilung von Verstößen gegen das EU-Recht einzurichten. Zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtung steht ein elektronisches Hinweisgebersystem der Gesamtkirche zur Verfügung, das den rechtlichen Standards und den Bestimmungen zum Datenschutz entspricht.
Hier könnnen Sie einen Vorfall melden
Wer kann das Meldesystem nutzen?
Die Richtlinie sieht vor, dass alle Personen Verstöße gegen EU-Recht melden können, die für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen. Insbesondere können dies sein:
- Arbeitnehmer*innen
- Bewerber*innen
- Praktikant*innen
- Lieferant*innen sowie Geschäfts- und Systempartner*innen
- Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig sind
- Mitglieder von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen
Was und wie kann ich melden?
Das Hinweisgebersystem steht für das Melden von Verstößen und Fehlverhalten zur Verfügung, welche Sie in Bezug auf die Evangelische Kirche A. u. H.B. und ihren Gliederungen festgestellt und beobachtet haben. Ihre Aufmerksamkeit hilft uns, Fehlverhalten und Verstöße zu minimieren.
Sie können Ihre Informationen digital übermitteln (anonym, direkt und schriftlich über das Hinweisgebersystem). Es steht Ihnen frei, die Meldung anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten abzugeben.
Muss ich mich für das Melden registrieren?
Nein. Das Melden setzt keine Registrierung voraus. Unser Hinweisgebersystem ermöglicht zudem auch nach Absenden Ihrer Meldung eine aufrechte Kommunikation mit der Kirche. Das System generiert für Sie einen entsprechenden Link und QR-Code, welche Ihnen weiteres Kommunizieren und das Teilen von zusätzlichen Informationen ermöglicht. Diesbezüglich steht Ihnen die „Chat“-Funktion zur Verfügung. Eine Registrierung und/oder das Einrichten eines eigenen Postkastens ist nicht erforderlich. Sie müssen auch in weiterer Folge keine Kontaktinformationen preisgeben. Einfach. Sicher. Melden.
Gedankenaustausch und Kummerkasten?
Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönliche Beschwerden (zB über die Qualität des Essens in der Kantine; etc.) anzubringen.
Welchen Schutz genieße ich als Hinweisgeber bzw. Hinweisgeberin?
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz „Whistleblowing-Richtlinie“) gewährt Ihnen (als Hinweisgeber oder Hinweisgeberin) Schutz vor Nachteilen durch die Evangelische Kirche und Ihre Einrichtungen, sofern Sie berechtigte Verstöße/berechtigtes Fehlverhalten primär über das Hinweisgebersystem melden. Das bewusste Falschmelden kann unter Umständen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Anonymität?
Unser Hinweisgebersystem gleicht Ihre Netzwerkumgebung mit dem Netzwerk Ihres Unternehmens ab und informiert Sie vorab über die Möglichkeit bzw. das Risiko einer etwaigen Rückverfolgbarkeit. Ferner sind im System die Melder-Informationen als „anonym“ voreingestellt und können nur durch den Melder selbst geändert werden – das Melden unter Angabe Ihrer Kontaktdaten steht Ihnen jederzeit frei.
Was passiert mit meinen Daten bzw. den personenbezogenen Daten in meiner Meldung?
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits bestehenden Datenschutzinformationen. Das Hinweisgebersystem stellt sicher, dass die Daten nach Ablauf der Löschfrist unwiederbringlich gelöscht werden.
Was passiert mit meiner Meldung?
Jede Meldung bedarf einer Überprüfung und wird einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich hierbei um einen relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung („Investigation“) eingeleitet. In diesem Fall ist die aufrechte Kommunikation zwischen Ihnen und der Organisation wichtig und wird durch das Hinweisgebersystem – konkret über die „Chat“-Funktion – ermöglicht; dies ohne Registrierung. Als Hinweisgeber erhalten Sie daher auf Wunsch jederzeit Informationen über den jeweiligen Status und das Ergebnis der Bearbeitung.